Erstellt am 20.02.2006 um 11:53 Uhr von olaf0412
Hallo Andy!
- JA, er kann gewählt werden (wenn er die Voraussetzungen erfüllt - mind. 18 Jahre alt und länger als 6 Monate im Betrieb) und
- NEIN, sein Arbeitsvertrag läuft trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt aus und ein Ersatzmitlied rückt nach.
Erstellt am 20.02.2006 um 11:59 Uhr von Justus
Hallo Andy,
da der befristete Vertrag keiner Kündigung bedarf und er schon vor der BR -Tätigkeit geschlossen wurde, gibt es keine Übernahmegarantie. In der Praxis sieht es so aus, dass Arbeitnehmerim befristeten Arbeitsverhältnis, die vorhaben ein Ehrenamt als Betriebsrat zu bekleiden, von dem Arbeitgeber grundsätzlich keine Vertragsverlängerung bekommen. Also vVorsicht ist hier angesagt.