Erstellt am 19.02.2006 um 16:09 Uhr von Fayence
Hallo Harry,
die Antwort auf Deine Frage findest Du im Betriebsverfassungsgesetz (siehe Link) in den Paragraphen:
BetrVG § 7 Wahlberechtigung
BetrVG § 8 Wählbarkeit
BetrVG § 5 Arbeitnehmer
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/