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Trotz AU an BR Sitzungen teil genommen - verboten oder erlaubt?

P
pedro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin schon eine ganze Zeit Krank geschrieben, bekomme Geld von der Krankenkasse, habe schon öfter trotz AU an BR Sitzungen teil genommen, nun meinte unser Vorsitzender das ich nicht mehr Eingeladen werden darf, es könnte bei Abstimmungen zu Problemen kommen, wenn jemand dagegen klagt !? Es gäbe auch ein Urteil darüber, aber er konnte es so schnell nicht finden !

Weiß jemand etwas darüber ??? Danke schon mal......... Pedro

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Community-Antworten (4)

U
Ursel

18.02.2006 um 20:28 Uhr

Wenn Du krank bist wird der Nachrücker eingeladen. Du kannst nicht an Abstimmungen bei Beschlußen teilnehmen als krankgeschriebenes BR-Mitglied

F
Fayence

18.02.2006 um 20:36 Uhr

Hallo pedro, die Antwort von Ursel ist so nicht korrekt. Dieses Thema wurde vor einiger Zeit schon einmal sehr ausgiebig im Forum behandelt, siehe:

http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=2158&nav=search&keyword=krankschreibung

T
Totkuchen

18.02.2006 um 22:01 Uhr

Hallo Pedro, Arbeitsunfähig ist nicht unbedingt gleich Sitzungsunfähig, jenach Krankheit und Art der Arbeit kann man duraus erklären an einer Sitzung teilnehmen zu können, sich aber nicht den Belastungen eines regulären Arbeitstages aussetzen zu können... das habe ich auch grade im BR1 Seminar von einem Teamer gehört...

Trotzdem: ohne Gewähr :)

A
angelo

19.02.2006 um 21:40 Uhr

Schließe mich den beiden Vorantworten an. Krank bedeutet nicht unbedingt so krank, dass man nicht an einer Sitzung teilnehmen kann. Gruß angelo

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