Trotz AU an BR Sitzungen teil genommen - verboten oder erlaubt?
Hallo, ich bin schon eine ganze Zeit Krank geschrieben, bekomme Geld von der Krankenkasse, habe schon öfter trotz AU an BR Sitzungen teil genommen, nun meinte unser Vorsitzender das ich nicht mehr Eingeladen werden darf, es könnte bei Abstimmungen zu Problemen kommen, wenn jemand dagegen klagt !? Es gäbe auch ein Urteil darüber, aber er konnte es so schnell nicht finden !
Weiß jemand etwas darüber ??? Danke schon mal......... Pedro
Community-Antworten (4)
18.02.2006 um 20:28 Uhr
Wenn Du krank bist wird der Nachrücker eingeladen. Du kannst nicht an Abstimmungen bei Beschlußen teilnehmen als krankgeschriebenes BR-Mitglied
18.02.2006 um 20:36 Uhr
Hallo pedro, die Antwort von Ursel ist so nicht korrekt. Dieses Thema wurde vor einiger Zeit schon einmal sehr ausgiebig im Forum behandelt, siehe:
18.02.2006 um 22:01 Uhr
Hallo Pedro, Arbeitsunfähig ist nicht unbedingt gleich Sitzungsunfähig, jenach Krankheit und Art der Arbeit kann man duraus erklären an einer Sitzung teilnehmen zu können, sich aber nicht den Belastungen eines regulären Arbeitstages aussetzen zu können... das habe ich auch grade im BR1 Seminar von einem Teamer gehört...
Trotzdem: ohne Gewähr :)
19.02.2006 um 21:40 Uhr
Schließe mich den beiden Vorantworten an. Krank bedeutet nicht unbedingt so krank, dass man nicht an einer Sitzung teilnehmen kann. Gruß angelo
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