Erstellt am 18.02.2006 um 19:28 Uhr von Ursel
Wenn Du krank bist wird der Nachrücker eingeladen. Du kannst nicht an Abstimmungen bei Beschlußen teilnehmen als krankgeschriebenes BR-Mitglied
Erstellt am 18.02.2006 um 19:36 Uhr von Fayence
Hallo pedro,
die Antwort von Ursel ist so nicht korrekt.
Dieses Thema wurde vor einiger Zeit schon einmal sehr ausgiebig im Forum behandelt, siehe:
http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=2158&nav=search&keyword=krankschreibung
Erstellt am 18.02.2006 um 21:01 Uhr von Totkuchen
Hallo Pedro,
Arbeitsunfähig ist nicht unbedingt gleich Sitzungsunfähig, jenach Krankheit und Art der Arbeit kann man duraus erklären an einer Sitzung teilnehmen zu können, sich aber nicht den Belastungen eines regulären Arbeitstages aussetzen zu können...
das habe ich auch grade im BR1 Seminar von einem Teamer gehört...
Trotzdem: ohne Gewähr :)
Erstellt am 19.02.2006 um 20:40 Uhr von angelo
Schließe mich den beiden Vorantworten an. Krank bedeutet nicht unbedingt so krank, dass man nicht an einer Sitzung teilnehmen kann.
Gruß angelo