Hallo,
gestern hatten wir Betriebsversammlung, in der es unter anderem um die Betriebsratswahlen ging.
Uns wurde da mitgeteilt, dass im Betrieb auf jeden Fall eine Listenwahl durchzuführen ist, da wir mehr als 100 Mitarbeiter sind.

Ist das richtig so? Von den Mitarbeitern sind zudem sehr viele nicht in Vollzeit angestellt, sondern Aushilfen bzw. Teilzeit.

Wie sind denn die gesetzlichen Vorschriften, ab wann eine Listenwahl durchgeführt werden muss.
Die meisten unserer Mitarbeiter hätten lieber eine Personenwahl - wenn sich also alle, die sich für den BR aufstellen möchten, in eine Liste eintragen, findet doch automatisch eine Personenwahl statt oder geht dass dann nach der Reihenfolge in der Liste, wer also an 11. Stelle steht oder so hat wenig Chancen in den BR gewählt zu werden?