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Sitzverteilung - muss die genau nach der Verteilung der Geschlechter erfolgen?

G
GH
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Problematik:

Die Wahlliste weist 10 männliche und 14 weibliche Personen auf und ist formal richtig. Daraus ergibt sich, dass sich das BR-Gremium aus 2 weiblichen Personen und einer Männlichen zusammensetzen wird.

Indes: Dies widerspiegelt keineswegs den realistischen Gegebenheiten. Denn: die Liste enthält die Namen vom 2 Frauen, die seit 3 Jahren aufgrund von Mutterpflichten nicht Tätig sind, als auch von 2 Damen, die in anderen Abteilungen der ‚Muttergesellschaft’ (MG) ihre Tätigkeiten verrichten. Die MG ist eine eigenständige juristische Person.

Gibt es aufgrund dieses Sachverhalts die Möglichkeit einer der Faktizität entsprechenden Sitzverteilung?

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Community-Antworten (1)

N
norbert

16.02.2006 um 20:08 Uhr

  1. wer aufgrund der Elternzeit ( ich denke, das ist gemeint) beurlaubt ist, kann sich trotzdem aufstellen lassen. Ob sie deshalb in den BR gewählt werden ist damit ja noch nicht gesagt - da haben die WählerInnen noch "mitzubestimmen". 2.wenn die 2 weiteren Damen in der Muttergesellschaft arbeiten, also nur im Rahmen ihres Arbeitsvertrages abgeordnet sind, dann sind sie wie "Leiharbeitnehmer" zu behandeln. D.h. in eurem Unternehmen haben sie das aktive wie passive Wahlrecht und in der Muttergesellschaft das aktive Wahlrecht.

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