Wer beschliesst den Schulungsbedarf für den Wahlvorstand?
Moin in die Runde,
wer beschliesst den Schulungsbedarf für den Wahlvorstand, macht das der bestehende BR, oder macht das der Wahlvorstand ? Können auch die Ersatzwahlvorstände geschult werden, oder nur die erste Garde ?
Gruss facer
Community-Antworten (1)
16.02.2006 um 11:36 Uhr
Der Betriebsrat beschliesst den Schulungsbedarf. An der Schulung können alle aus dem Wahlvorstand teilnehmen.
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