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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschluss zur Wahlvorstandsschulung

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RoteBerta
Nov 2016 bearbeitet

Einen schönen guten Morgen an Alle, habe eine etwas kuriose Frage. Der bestellte Wahlvorstand (3Mitglieder) beschließt die Teilnahme an einem 2 Tage Seminar. Der Betriebsrat sagt: "Da fahrt Ihr nicht hin! Wir bestellen für Euch ein Tagesseminar hier im Haus". Wie geht dies nun? Wer beschließt und wer legt fest? Dank für Euere Antworten. Rote Berta

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Community-Antworten (2)

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Rattle

12.01.2010 um 08:43 Uhr

Hallo,

der wahlvorstand ist ein eigenständiges gremium und beschliesst selber und nicht der BR!

Grundregeln für das Handeln des Wahlvorstandes (§ 1 WO) Zuständig für die Durchführung der Betriebsratswahl ist der Wahlvorstand. Er hat im Regelfall 3 Mitglieder; in größeren Betrieben kann die Anzahl soweit zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich erhöht werden, es muss aber stets eine ungerade Anzahl von Mitgliedern sein (§ 16 Absatz 1 BetrVG). Nach § 1 Absatz 2 WO fasst der Wahlvorstand seine Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder (absolute Mehrheit); eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen (relative Mehrheit) reicht also nicht aus. Außerdem ist in § 1 Absatz 2 WO geregelt, dass über jede Sitzung des Wahlvorstandes eine Niederschrift herzustellen ist, die mindestens vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Wahlvorstandes zu unterzeichnen ist. Niederschrift ist Juristendeutsch und bedeutet umgangssprachlich Protokoll.

mfg

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Erwin

12.01.2010 um 09:06 Uhr

Ich würde als WV dem BR empfehlen selbst mal eine offenbar notwenige Schulung zum Thema Wahl/ Wahlrecht bzw. Rechte des WV zu besuchen. Diese scheint hier angebracht, da Rechtsunsicherheiten auf Seiten des BR bestehen. Dieses auch, weil er ja möglicher weise gerne wiedergewählt werden möchte.

Auch diese Seiten kann man dem WV und auch besonders dem BR empfehlen: Betriebsratswahl 2010 leicht gemacht! http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=BR-Wahl

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