wen eine fristlose kündigung ausgesprochen werden soll wie lange kan nach dem Vorfall damit gewartet werden
Erstellt am 15.02.2006 um 22:41 Uhr von otto Hallo Gisgroeg, die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen (§ 626 Abs. 2 BGB). Die Frist beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte (z.B. Personalchef, Geschäftsführer) vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt. Gruß otto