Fristlose Kündigung - bis wann muss die erfolgen?
wen eine fristlose kündigung ausgesprochen werden soll wie lange kan nach dem Vorfall damit gewartet werden
Community-Antworten (1)
15.02.2006 um 23:41 Uhr
Hallo Gisgroeg, die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen (§ 626 Abs. 2 BGB). Die Frist beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte (z.B. Personalchef, Geschäftsführer) vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt. Gruß otto
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