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Zu wenig Kandidaten - kann trotzdem gewählt werden?

N
nekpac
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin in unserer Firma Wahlvorstand. Obwohl wir fünf Mitglieder in den BR wählen dürften habe ich nur drei Kandidaten bislang. Kann trotzdem gewählt werden?

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Community-Antworten (2)

O
otto

15.02.2006 um 23:29 Uhr

Hallo nekpac, § 9 WahlO: Gibt es nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen

  • überhaupt keine Wahlvorschläge oder
  • Wahlvorschläge mit einer nicht ausreichenden Zahl von Kandidaten/innen (bei Ihnen: drei statt der erforderlich fünf ), muss der Wahlvorstand eine sog. Nachfrist von einer Woche setzen. Gibt es dann immer noch keine ausreichende Zahl von Kandidaten/innen: § 6 Abs. 2 WahlO. Dann findet keine BR-Wahl statt. Gruß otto
H
Heini

16.02.2006 um 00:42 Uhr

Hallo nekpac, die Aussage von Otto, daß bei einer nicht ausreichenden Anzahl von Kandidaten kein Betriebsratswahl stattfindet, ist FALSCH.

Hier hilft der Blick in das Betriebsverfassungsgesetz: Gibt es in dem Betrieb nicht so viele Wahlbewerber wie vorgeschriebene Betriebsratsmitglieder, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächst niedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen (§ 11 BetrVG).

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