Erstellt am 15.02.2006 um 13:01 Uhr von rainerzwo
Ich denke, dass man sich da keine Sorgen machen braucht. Grundsätzlich geht das auch zu zweit.
Peinlich wird die Angelegenheit, wenn sich die 2 aber über irgendwas nicht einig werden können.
Aber das ist grundsätzlich ein schlechtes Bild für die Belegschaft., wenn nur 2 Leute das regeln.
Daher macht es Sinn, am besten den amtierenden Betriebsrat zu bitten, 2 weitere Mitglieder für den Wahlvorstandes nachzubestellen (oder Vertreter zu bestellen, das wäre eigentlich sein Job gewesen), oder (wäre nicht so optimal) wenigstens zusätzlich als WV Wahlhelfer zu benennen.
Erstellt am 15.02.2006 um 14:07 Uhr von Fayence
Das Thema Wahlhelfer ist im §1 Abs. 2 Wahlordnung bereits vorgesehen. Und nicht der BR sondern der Wahlvorstand hat diese zu bestellen.