Hallo ihr fleißigen Mithelfer,

Manche Fristen machen uns irre.
Wir wählen im vereinfachten, einstufigen Wahlverfahren und haben den regulären Wahltermin auf Di. den 4.4.06 legen müssen.
Bezieht sich die Regelung, daß Anträge auf nachträg., schrift. Stimmabgabe bis 3 Tage vor der Wahl eingereicht werden können auf Arbeitstage oder Tage? Dies wäre ja dann der Samstag.

Zweite Frage: Kann der Nachtermin zur Stimmenauszählung ca. 1 Wo nach Antragsende stattfinden. Also Fr. 31.3. 12Uhr Ende (Ab in die Post) und am Do. 6. Stimmauszählung falls nachträgliche?

Danke BEAG