Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe - wis sind die Fristen?
Hallo ihr fleißigen Mithelfer,
Manche Fristen machen uns irre. Wir wählen im vereinfachten, einstufigen Wahlverfahren und haben den regulären Wahltermin auf Di. den 4.4.06 legen müssen. Bezieht sich die Regelung, daß Anträge auf nachträg., schrift. Stimmabgabe bis 3 Tage vor der Wahl eingereicht werden können auf Arbeitstage oder Tage? Dies wäre ja dann der Samstag.
Zweite Frage: Kann der Nachtermin zur Stimmenauszählung ca. 1 Wo nach Antragsende stattfinden. Also Fr. 31.3. 12Uhr Ende (Ab in die Post) und am Do. 6. Stimmauszählung falls nachträgliche?
Danke BEAG
Community-Antworten (1)
15.02.2006 um 13:11 Uhr
§ 187 BGB Fristbeginn (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
§ 193 Sonn- und Feiertag, Sonnabend Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
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