Erstellt am 15.02.2006 um 12:15 Uhr von pit47
Alle Arbeitnehmer, die am Wahltag über 18 Jahre alt sind und 6 Monate im Betrieb sind, können gewählt werden. Dies gilt auch für Azubis.
Erstellt am 15.02.2006 um 12:17 Uhr von carola
Auch für den "normalen" Betriebsrat oder wählen Auszubildende eine eigene Vertretung?
Erstellt am 15.02.2006 um 12:31 Uhr von pit47
Wenn mindestens 5 AN, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder Azubis, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Betrieb sind, kann eine Jugend- u. Auszubildendevertretung gewählt werden. Wer über 18 Jahre ist kann aber auch den BR wählen und gewählt werden. Wenn er in der BR gewählt wird kann er nicht in die Jugendvertretung gewählt werden. Siehe § 60 ff BetrVG.
Erstellt am 15.02.2006 um 12:37 Uhr von Peter
@pit47
ergänzend muß erwähnt werden, dass er mindestens 6 Monate im betrieb sein muß um in den BR gewählt werden zu können.