Befristete Arbeitsverträge - wie ist das für Auszubildende nach Beendigung der Ausbildung?
Hallo Ihr Fleißigen, wie ist die Befristung eines Arbeitsvertrages für Azubis geregelt, die ihre Ausbildung beendet haben u. übernommen werden. Gilt hier auch die Regelung, dass der Vertrag bis zu einer Dauer von zwei Jahren (dreimalige Verläng.) befristet werden kann oder wird hier die Ausbildungszeit in irgendeiner Form mit angerechnet?
Gruß vom Devil
Community-Antworten (1)
15.02.2006 um 17:08 Uhr
moin devil,
nein... der azubi hatte mit dem arbeitgeber vorher ja noch kein befristetes arbeitsverhältnis, deswegen wird da nichts angerechnet. die zulässigkeit ergibt sich aus dem §14 TzBfGb (1) 2.
gruß, packer
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