Erstellt am 15.02.2006 um 08:25 Uhr von Werner
Hallo Sissi,
Wurde das Wahlausschreiben vor oder nach Ausspruch der Kündigung veröffentlicht?
Der KüSch greift nach Listenschließung bei Unterzeichnung der ersten Stützunterschrift wenn das Wahlausschreiben aushängt.
Die Bewerber haben dann den erweiterten KüSch den auch BR`s haben.
Sie können erst 6 Mon. nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ordentlich gekündigt werden.
Erstellt am 15.02.2006 um 10:30 Uhr von Frank B.
Zur Antwort von Werner eine Ergänzung:
Erst nach Ablauf des Kündigungsschutzes darf die Kündigung ausgesprochen werden.