Briefwahlunterlagen für Lanzgeitkranke - können die unaufgefordert den Kollegen zugesandt werden?
Im Unternehmen gibt es voraussichtlich ca. 15 langzeitkranke Arbeitnehmer, die am Wahltag nicht im Betrieb sein werden. Sie konnten also auch unser Wahlausschreiben nicht lesen. Wir haben als Wahlvorstand beschlossen, ihnen die Wahlunterlagen komplett zuzuschicken, ohne dass sie von diesen Arbeitnehmern angefordert wurden. Ist das korrekt?
Community-Antworten (1)
15.02.2006 um 08:51 Uhr
Hallo Rumpelstilzchen, Ihr hättet nicht besser entscheiden können, selbst der §24 Abs.3 Wahlordnung stimmt zu ;-)
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