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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Briefwahlunterlagen 2006 - muss der Wahlvorstand die unaufgefordert an Langzeiterkrankte senden?

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Reisetante
Nov 2016 bearbeitet

Liebe KollegenInnen, wir haben im BR eine Kollegin, die seit Jahren den BR nur zum Kündigungsschutz benutzt. Sie ist jetzt schon wieder über 6 Monate krank. Letzter Stand bis 22. Febr. 06. Unsere BR Wahl ist am 03.03.06. Wenn Sie noch länger krank ist, über den 03.03. hinaus, muss der WV ihr unaufgefordert die Briefwahlunterlagen zusenden oder muss sie die Unterlagen anfordern, wie bei den KollegenInnen die am Tag der Wahl in Urlaub sind ? Hat jemand eine Ahnung? Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (7)

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Ajos

13.02.2006 um 15:36 Uhr

Hallo ,

da ihr Kenntnis habt unaufgefordert.

Gruß Axel

R
Reisetante

13.02.2006 um 15:39 Uhr

Hallo Axel, danke für die Info. Hatte gehofft es wäre anders.

B
BRMiau

13.02.2006 um 15:47 Uhr

Hallo Reisetante,

ich würde gerne mal wissen ob die BR-Kollegin wieder zu BR-Wahl aufgestellt ist. (Wir hatten auch mal einen BR-Kollegen dem die BR-Arbeit "Gesundheitlich nicht zuträglich war").

Viele Grüße, BRMiau

R
Reisetante

13.02.2006 um 15:59 Uhr

Hallo BRMiau, ja sie hat sich wieder aufstellen lassen. Bei der letzten Wahl war sie nur nach der Anzahl der Stimmen - Ersatzmitglied - ist aber auf grund der Frauenquote - festes Mitglied - geworden. Wir anderen sind natürlich überhaupt nicht erfreut über diese Situation. Gruss Reisetante

B
BRMiau

13.02.2006 um 16:22 Uhr

Hallo Reisetante,

wir haben das gleiche Problem und keine Lösung. Mein einziger Trost ist, dass er dieses Jahr wohl nicht mehr als BR gewählt wird. Jedoch der Status als Ersatz BR ist Ihm jetzt schon sicher. Und durch die Aufstellung hat er wieder ein Jahr Schutz. Das schlimmste ist das unsere BR-Arbeit oft auf dieses A....... reduziert wird (wenn man BR ist kann man so oft Krankfeiern wie man will, kann ja mix passieren). Unsere GL ist sich dieser Situation bewusst, wagt jedoch nicht den weg übers Arbeitsgericht zu gehen. Es Nervt schon gewaltig.

Trotzdem Kopf hoch und weiter! Gruß, BRMiau

W
w-j-l

14.02.2006 um 01:46 Uhr

Hallo Reisetante, hallo BRMiau, wer sagt denn, dass der BR bei der Kündigung eines BR-Mitgliedes der Kündigung widersprechen muss? Mein Tipp an Euch Beide: Redet doch mal mit den entsprechenden BR-Mitgliedern, und macht ihnen klar, dass es sein kann dass der BR bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber zustimmen könnte. Das kann ganz schön heilsam wirken, denn die Wirkung wäre die gleiche wie bei ordentlichen Kündigungen anderer AN: Der Betroffene ist mit der Kündigung erst mal raus aus dem Betrieb, und erhält keine Vergütung bis er ggf. einen Kündigungsprozess gewonnen hat. Gruesse w-j-l

B
BRMiau

14.02.2006 um 12:21 Uhr

Hallo w-j-l,

Danke für den Tipp. Wir waren auch schon so weit. Leider ist unserer GL das Prozessrisiko zu hoch; 20 Jahre Betriebszugehörigkeit kann teuer werden. Wir hatten unsern "Kollegen" noch vor ein paar Tage zu einem Gespräch eingeladen um Ihn zu einem Umdenken zu bewegen. OHNE ERFOLG!

Vielleicht kommt ja mal was von unserer GL.

Viele Grüße, BRMiau

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