Sehr geehrte Damen und Herren,

In unserem Betrieb soll eine "Listenwahl" durchgeführt werden. Das heißt, dass eine Gewerkschaftsliste mit 9 Namen abgestimmt wird. Die gesamte Liste wird gewählt und die numerisch ersten sind dann automatisch gewählt.
Mal unabhängig zwischen männlein und weiblein, ist eine solche Wahl zulässig und kann man nach der Wahl diese noch anfechten?

Angeblich ist diese Wahlform laut der Gewerkschaft seit allerneusten möglich!? Um eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Müller