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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratwahl - Listenwahl - kann man diese anfechten ?

L
lars1966
Apr 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

In unserem Betrieb soll eine "Listenwahl" durchgeführt werden. Das heißt, dass eine Gewerkschaftsliste mit 9 Namen abgestimmt wird. Die gesamte Liste wird gewählt und die numerisch ersten sind dann automatisch gewählt. Mal unabhängig zwischen männlein und weiblein, ist eine solche Wahl zulässig und kann man nach der Wahl diese noch anfechten?

Angeblich ist diese Wahlform laut der Gewerkschaft seit allerneusten möglich!? Um eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Müller

3.13003

Community-Antworten (3)

N
nachtradler

14.02.2006 um 15:04 Uhr

Hallo, BetrVG § 14 Abs. 2, Mehrheitswahl (d.h. Personenwahl) bei nur einer Liste. Die Wahlberechtigten bestimmen, wer von den 9 in den Betriebsrat kommt!! Wie groß ist euer BR?

R
Rattle

14.02.2006 um 15:14 Uhr

hallo, lars1966

eine listenwahl wird nur dann durchgeführt wenn auch mehrere listen beim wahlvorstand eingereicht werden.

ist das bei euch so?

wenn nur eine liste vorhanden ist wird eine persönlichkeitswahl durchgeführt, du hast so viele stimmen wie betriebsratsmitglieder vertreten sein werden. und kannst die kandidaten direct wählen, nicht in der reihenfolge wie sie auf der liste stehen.

jeder wahlberechtigte darf eine eigene liste erstellen. bei einer listenwahl hat jeder wahlberechtigter nur eine stimme, er kann also nur die liste wählen.

die listen werden nach dem d`Hontschen verfahren ausgewertet, je nach stimmenanteil kommen die kandidaten der reihenfolge wie sie auch auf der liste stehen in den BR.

mußt dich hier ein wenig durchlesen, es gibt schon jede menge beiträge hierzu.

mfg

W
w-j-l

14.02.2006 um 15:16 Uhr

Wenn es Listenwahl geben soll, dann müssen doch mehrere Listen vorliegen, oder? Und dann ist das seit alters her korrekt (und nicht neu) dass die Verteilung der Stimmens auf die Listen nach d'Hondt ausgezählt wird. Und wenn die Gewerkschaftsliste z.B. 4 Plätze bekommt, dann sind die ersten 4 auf der Liste gewählt. Genau das gleiche gilt für die anderen Listen.

wenn es aber tatsächlich nur eine Gewerkschaftsliste gibt, wer hindert Dich denn daran eine eigene Liste einzureichen?

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