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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fehler im Wählerverzeichnis

M
Max
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wenn wir bei der Bewertung der Leitenden Angestellten einen Fehler gemacht haben, und das Wählerverzeichnis ergänzen müssen, muss dann auch die Mitarbeiterzahl und die Berechnung des Minderheitengeschlechts im Wahlauschreiben geändert werden oder bleibt das Wahlausschreiben wie es war.

Gruß Max

2.55202

Community-Antworten (2)

RI
Ramses II

14.02.2006 um 20:52 Uhr

Aber doch bitte nicht auf unsinnige Antworten verweisen!

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