Erstellt am 14.02.2006 um 11:18 Uhr von Norden
Grundsätzlich hat der Wahlvorstand nichts mit dem "Sammeln" von Kandidaten und Stützunterschriften zu tun. Der Wahlvorstand soll den Arbeitnehmern, die sich an der BR-Wahl beteiligen wollen (Listenführer, Kandidaten etc.) hilfreich zur Seite stehen. Aber auf eine Auskunft/Einsicht gewähren würde ich verzichten.
Erstellt am 14.02.2006 um 11:29 Uhr von Steff
Hallo Norden, Du hast mich falsch verstanden. Wir sammeln ja auch nicht. Bin ich (WV) verpflichtet eingegangene Vorschlagslisten zu zeigen oder sind die bis zur öffentlichen Bekanntmachung geheim? Steff
Erstellt am 14.02.2006 um 14:39 Uhr von rainerzwo
Ich würde auf gar keinen Fall eingereichte Listen Dritten bekanntmachen.
Alles, was die Liste an sich betrifft, ist nur über den Einreicher/Listenführer zu regeln.
Bei den Kandidaten kann man natürlich davon ausgehen, dass sie wissen, mit wem sie sich auf eine Liste gesetzt haben. Sollte man die Kandidatennamen Dritten bekannt machen, besteht das Risiko, dass irgendwelche Leute sich einbilden, sie könnten Kandidaten der Liste doch noch zum Rücktritt überreden! Das geht lt. Gesetz bei einer einmal eingereichten Liste eh nicht - Als Wahlvorstand kann man aber so potentielle Drangsalierungen im Vorfeld ausschalten.
Wer alle Stützunterschriften geleistet hat, geht absolut niemanden außerhalb des Wahlvorstandes was an (Wo kämen wir denn da hin, wenn Leute, die privat Kandidaturen unterstützen "verpetzt" werden!).
Erstellt am 16.02.2006 um 23:48 Uhr von loli
Auf keinen Fall vor Veröffentlichung Auskunft geben. Es sollen doch für Alle die gleichen Chancen oder Voraussetzungen gelten, dann kannst Du nicht einige wenige besser stellen als andere. Denke an den besonderen Kündigungsschutz für die Kandidaten, der erst mit der Ausgabe der Wahlunterlagen greift. DU GEFÄHRDEST DAMIT DIE KOLLEGEN, die sich für das Betriebsratsamt aufstellen lassen.