W.A.F. LogoSeminare

Neuwahl eines BR kommt nicht zustande - was passiert dann mit BVs etc.?

C
candy
Jan 2018 bearbeitet

Für den 1.März sind Neuwahlen für einen BR angesetzt. Leider ging keine Vorschlagsliste ein, d.h. ab sofort sind wir eine Betriebsrat-lose Firma. Kann der Arbeitgeber zukünftig 1.) vorhandene BV`s kündigen? 2.) Kontrolle über MA ausüben? (Telefonauswertungen etc.)

3.25206

Community-Antworten (6)

K
Kölner

13.02.2006 um 23:00 Uhr

Das ist dann wohl der Super-GAU eines jeden WV. Wie wäre es mit einer Betriebsversammlung des bestehenden BR's und den Ernst der Lage noch einmal verdeutlichen. Die BV's sind mehr denn je massiv gefährdet und die Interessenvertretung wird es dann nicht mehr geben!

C
candy

14.02.2006 um 02:31 Uhr

Danke Kölner, Ja, ist der Super-Gau schlechthin. BetrV wurde schon abgehalten, doch unsere Mitarbeiter sind der Meinung uns gehts ja so gut...!

Ich hatte noch die Hoffnung, dass der Arbeitgeber bestehende BV`s nicht, so mir nichts dir nichts, auflösen kann..aber wohl doch!

N
Nachthase

14.02.2006 um 06:06 Uhr

Hallo Candy,

was hindert Dich selbst zu kandidieren?

Gruß Nachthase

C
candy

14.02.2006 um 09:45 Uhr

Hallo Nachthase,

tja.. ich bin seit fast 10 Jahren BR, und eine alleinige Kandidatur macht wohl wenig Sinn, wenn ein BR mit 7 Personen benötigt wird.

R
Rotehex

14.02.2006 um 10:46 Uhr

Hallo Candy,

wie wärs mit einem 5er BR?

C
candy

14.02.2006 um 13:15 Uhr

Hallo Rotehex,

ja..wenn sich 5 Personen zusammenfinden würden, wäre es suuuuper

Ihre Antwort