Neuwahl eines BR kommt nicht zustande - was passiert dann mit BVs etc.?
Für den 1.März sind Neuwahlen für einen BR angesetzt. Leider ging keine Vorschlagsliste ein, d.h. ab sofort sind wir eine Betriebsrat-lose Firma. Kann der Arbeitgeber zukünftig 1.) vorhandene BV`s kündigen? 2.) Kontrolle über MA ausüben? (Telefonauswertungen etc.)
Community-Antworten (6)
13.02.2006 um 23:00 Uhr
Das ist dann wohl der Super-GAU eines jeden WV. Wie wäre es mit einer Betriebsversammlung des bestehenden BR's und den Ernst der Lage noch einmal verdeutlichen. Die BV's sind mehr denn je massiv gefährdet und die Interessenvertretung wird es dann nicht mehr geben!
14.02.2006 um 02:31 Uhr
Danke Kölner, Ja, ist der Super-Gau schlechthin. BetrV wurde schon abgehalten, doch unsere Mitarbeiter sind der Meinung uns gehts ja so gut...!
Ich hatte noch die Hoffnung, dass der Arbeitgeber bestehende BV`s nicht, so mir nichts dir nichts, auflösen kann..aber wohl doch!
14.02.2006 um 06:06 Uhr
Hallo Candy,
was hindert Dich selbst zu kandidieren?
Gruß Nachthase
14.02.2006 um 09:45 Uhr
Hallo Nachthase,
tja.. ich bin seit fast 10 Jahren BR, und eine alleinige Kandidatur macht wohl wenig Sinn, wenn ein BR mit 7 Personen benötigt wird.
14.02.2006 um 10:46 Uhr
Hallo Candy,
wie wärs mit einem 5er BR?
14.02.2006 um 13:15 Uhr
Hallo Rotehex,
ja..wenn sich 5 Personen zusammenfinden würden, wäre es suuuuper
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