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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gültigkeit einer Vorschlagsliste

L
Legath
Nov 2016 bearbeitet

Ist eine Vorschlagsliste die zur BR-Wahl eingereicht wurde ungültig, wenn die Zustimmung der Bewerber auf der Vorschlagsliste vorliegt, die Bewerber allerdings kurz vor der Einreichung gegenüber dem Listeneinreicher ihre Rücknahme der Bewerbung auf diesem Vorschlag erklärt haben ?

Ansonsten entspricht die Vorschlagsliste der WO.

Mich würde Eure Meinung dazu interessieren.

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Community-Antworten (5)

B
BrumbärTosca

16.02.2010 um 09:11 Uhr

Abgegeben ist abgegeben! Nach der Wahl wird der Kandidat vom Wahlvorstand gefragt ob er das Mandat annehmen will und dann kann er ja ablehnen!

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DerNeue

16.02.2010 um 10:25 Uhr

@BrumbärTosca! Eins verstehe ich jetzt nicht. Kurz vor dem Einreichen haben sie dem Listenführer doch um Rücknahme gebeten. Dann hätte der Listeneinreicher sie von ihrer Liste streichen müßen, oder? Denn wenn die Liste gewählt wird, ist immer der im Betriebsrat der ober steht, der Listeneinreicher. Sehe ich dies jetzt falsch?

S
Saxonia

16.02.2010 um 10:53 Uhr

Hallo, Legath -

ich sehe das anders als Brumbär. Ein Kandidat kann seine Kandidatur durchaus zurückziehen. Er soll ein entspr. Schreiben an den Wahlvorstand geben. Dann wird er von der Liste gestrichen. Das hat keine Auswirkungen auf die anderen Bewerber, die in dieser Liste stehen (außer daß die hinteren einen Platz nach vorn rücken). Haben alle Bewerber der Liste ihre Kandidatur zurückgezogen, gibt es diese Liste eben nicht mehr.

@ den Neuen: Gibt es die Bitte um Rücknahme schriftlich? Wurde gegenüber dem Wahlvorstand etwas dazu erklärt? --- Der Listenführer reicht die Liste beim Wahlvorstand ein. Im Zweifel (wenn niemand der Liste ein Kennwort oder seinen Namen gegeben hat) ist das der, der auf der Liste ganz oben steht.

Gruß von Saxonia

M
monalisa

16.02.2010 um 11:21 Uhr

@Saxonia, keine Chance! Wenn die Liste beim Wahlvorstand abgegeben wurde ist nix mehr mit zurückziehen! Auch nicht mit einem noch so schön geschriebenen Briefchen an denselbigen! (wobei ich mich wirklich frage warum sich denn ein Kollege als Kandidat zur Verfügung stellt und dann sagt - ätsche bätsche - nu mag ich nicht mehr!)

Sollte er gewählt werden hat er immer noch die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Tagen nach der Wahl sein "Nichtmehrwollen" dem Wahlvorstand mitzuteilen.

L
Legath

16.02.2010 um 12:15 Uhr

Hallo zusammen,

die Kanidaten haben sich beim Listeneinreicher schriftlich gemeldet und mitgeteilt, dass sie nicht mehr auf der Liste kandidieren wollen.

Dieser Vorschlag wurde allerdings ohne die Streichungen beim WaVo eingereicht.

2 Tage später ging eine zweite Vorschlagsliste ein auf diese Kandidaten als Bewerber sich erneut zur Wahl gestellt haben. Daraufhin wurden die Kandidaten mit DOppelkanidatur vom WaVo aufgefordert sich gegenüber dem WaVo zu erklären, welche Kandidatur sie aufrecht erhalten wollen.

Jetzt werden allerdings Stimmen laut, die sagen, da einigen Mitgliedern des WaVo bekannt war, dass sich einige Kandidaten haben streichen lassen, müsste es die Aufgabe des WaVo sein diesen Listenvorschlag als ungültig zu beanstanden.

Ich und die Kollegen im WaVo sehen das allerdings anders, da wir nur die Aufgabe haben zu überprüfen, ob eine Vorschlagsliste den Anforderungen und Vorschriften gemäß WO gerecht wird und damit zur Wahl zugelassen werden kann. So haben wir auch den Beschluss im WaVo gefasst.

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