Hallo,
Wir sind ein kleiner Betrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern und wählen unseren Betriebsrat im vereinfachten, einstufigen Verfahren.
Muß nachträgliche, schriftliche Stimmabgabe im vereinfachten, einstufigen Verfahren immer (außer in den 2 Ausnahmefällen z.B. Montagearbeter bzw. weite Entfernung zum Hauptsitz) gewährleistet sein?

Vielen Dank für die Mithilfe.