Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe - muss die immer gewährleistet sein?
Hallo, Wir sind ein kleiner Betrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern und wählen unseren Betriebsrat im vereinfachten, einstufigen Verfahren. Muß nachträgliche, schriftliche Stimmabgabe im vereinfachten, einstufigen Verfahren immer (außer in den 2 Ausnahmefällen z.B. Montagearbeter bzw. weite Entfernung zum Hauptsitz) gewährleistet sein?
Vielen Dank für die Mithilfe.
Community-Antworten (1)
10.02.2006 um 13:30 Uhr
In Frage käme die, wenn jemand im Sinne des § 35 WO die schriftliche Wahl verlangt. (drei Tage vor der Versammlung)
Verwandte Themen
2 Fristen für schriftliche & nachträgliche schriftliche Stimmabgabe?
Vorab: Es handelt sich um eine Wahl im vereinfachten Wahlverfahren. Im Wahlausschreiben ist vorsorglich eine Nachfrist von 3 Tagen nach der Stimmabgabe(Wahl im Wahlokal) angegeben. Da es grundsätzli
einfaches Verfahren/ Briefwahl von Amts wegen / Frist
ÄlterKurze Frage die uns grade etwas verwirrt bzw unterschiedliche Meinungen in den Raum wirft. Wir befinden uns im einfachen Wahlverfahren. Haben von Amts wegen einige Briefwähler(Mutterschutz etc) diese
Unterschied Briefwahl und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
ÄlterGuten Tag, meine Frage bezieht sich auf die Bezeichnungen "Briefwahl und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe". Wir wählen im vereinfachten einstufigen Verfahren: ist es richtig, dass Wahlvorsc
Schriftliche und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
ÄlterWir stecken in der Vorbereitung zur JAV-Wahl im einstufigen Verfahren und haben ein Problem mit der Festlegung der Frist für die schriftliche Stimmabgabe: Erfolgt bei weit entfernten Betriebsteilen
Zeitpunkt der Stimmauszählung - zweiteilige Frage - Dringend!
ÄlterLage: vereinfachtes Wahlverfahren, zweistufig, 3 BR zu wählen, 2. Wahlversammlung 18.10.06! Der Wahlvorstand erließ in seinem Wahlausschreiben u.a.: Die Wahlversammlung zur Stimmabgabe finde