Doppelkandidatur - muss die Antwort schriftlich sein?
Ein Mitarbeiter kandidiert auf zwei Listen, der Wahlvorstand schreibt ihn daraufhin ordnungsgemäß an. Kann der Wahlvorstand akzeptieren wenn er seine entscheidung mündlich über eine dritte Person dem Wahlvorstand mitteilt, oder muss der "Doppelkandidat" in schriftlicher Form antworten.
Community-Antworten (1)
09.02.2006 um 08:09 Uhr
Hallo Bogomil, das wäre ja schlimmer, wie "stille Post", wenn ein Dritter die Mitteilung macht. Entweder schriftlich oder persönlich, unternimmt er nichts, wird er von beiden Listen gestrichen., Gruß Nachthase
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