Alterteilzeit aktiv - kann der Kollege kandidieren?
Hallo,
darf ein aktiver Altersteilzeitler sich als Kanidat bei der Betriebsratswahl aufstellen lassen, obwohl er 3 Monate später in die passive Altersteilzeit geht. Steht irgendwo explizit ein Gesetzestext dazu oder eine aktuelle Rechtsprechung? Wäre toll wenn mir jemand die Frage beantworten könnte und dazu eine Quelle hätte wo man sich drauf berufen könnte!
Community-Antworten (1)
08.02.2006 um 16:00 Uhr
Natürlich darf er. Sobald die freistellungspase beginnt, scheidet er aus und der erste Ersatzkndidat wird als Nachrücker nachnomminiert.
Maria
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