Wahlrecht - besteht das für ehemalige leitende Angestellte?
Hallo, was ist, wenn ein Mitarbeiter bei der letzten Wahl Werkleiter mit Prokura war und zu den Leitenden Angestellten zählte, jetzt aber keine Werkleitung und keine Prokura mehr hat. Der Mitarbeiter hat auch keine selbständige Entscheidungsbefugnis mehr und eine hervorgehobene Leitungsfunktion ist auch nicht gegeben. Meiner Meinung nach, fällt er somit als Leitender Angestellter raus? Habe aber gelesen, dass auch die Zuordnung bei der letzten Wahl eine Rolle spielt.
Community-Antworten (2)
08.02.2006 um 16:16 Uhr
Wie der Mitarbeiter bei der letzten Wahl zugeordnet war, ist nur dann nach § 5 Abs. 3 BetrVG von Bedeutung, wenn nach § 5 Abs. 2 BetrVg Zweifel bestehen, ob er leitender Angestellter ist. Zumindest nach deiner Schilderung bestehen aber keine Zweifel. Es ist hier also egal, wie er zugeordnet war.
08.02.2006 um 16:35 Uhr
Danke Kelly, ich seh das eigentlich auch so.
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