Erstellt am 08.02.2006 um 13:56 Uhr von NoLi
Ganz eindeutig JA.
Es besteht ja unverändert ein Arbeitsvertrag mit dem ArbGeb.
Dies erstreckt sich im übrigen auch auf Mutterschutz, Elternzeit und Dauerkrankheit.
Gruss
NoLi
Erstellt am 08.02.2006 um 14:02 Uhr von blondie
Jo Danke NoLi!
Gruß Blondie