Ist die Anzahl der BR-Mitglieder zwingend vorgeschrieben?
Hallo,
bei uns wird am 17.02.06 zum ersten Mal ein BR gewählt. Gem. §9 BetrVG sollte unser BR aus 7 Mitgliedern bestehen und auf unserer (einzigen) Wahlvorschlagsliste stehen genau 7 Personen. Einer der Kanditaten hat jetzt schon angekündigt, dass er die Wahl nicht annehmen möchte wenn nicht noch mehr bei Ver.di eintreten, da der Gewerkschaftsvertreter angekündigt hat unseren BR nicht zu unterstützen, wenn nur einer der Belegschaft Mitglied bei ihnen ist. Kann ein BR auch aus weniger als diesen 7 Mitgliedern bestehen (dann logischerweise aus 5) oder muß neu gewählt werden? Oder war's das dann?
Würde mich über eine Antwort riesig freuen!
Kleenhex
Community-Antworten (3)
08.02.2006 um 11:03 Uhr
Hallo Kleenhex,
zunächst findet die Wahl statt. Dann hab ihr vielleicht das Problem, dass einer sein Amt nicht antritt. In diesem Fall würdet Ihr - so musste ich gestern bei einer ähnlichen Frage erfahren - einen fünfköpfigen BR aufstellen.
Siehe mehr unter "Keine Ersatzmiglieder - ist dieser BR handlungsfähig/wählbar?":
http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=3167
08.02.2006 um 11:26 Uhr
Hallo Norden,
vielen Dank! Das hat uns vom WV auf jeden Fall weitergeholfen!
09.02.2006 um 13:53 Uhr
Ihr braucht keine Gewerkschaft - erpressen solltet Ihr Euch auf keinen Fall lassen.
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