Erstellt am 08.02.2006 um 07:45 Uhr von Norden
Ist diese Frage als Mitglied eines Wahlvorstandes gestellt?
Natürlich darf er sich aufstellen lassen. Auch Mütter und Väter in Elternzeit dürfen wählen und gewählt werden. Und bei einem kranken Arbeitnehmer sieht das nicht anders aus. Beide Gruppen haben einen bestehenden Arbeitsvertrag. Wenn der Erkrankte gewählt wird und wegen seiner Krankheit als ordentlich gewähltes Mitglied nicht an den Sitzungen teilnehmen kann, dann rutscht ein Ersatzmitglied nach.
Erstellt am 08.02.2006 um 07:51 Uhr von Struppi333
Ich frage für einen Kollegen aus dem Wahlvorstand - da ich Internetzugang habe.
Erstellt am 08.02.2006 um 08:18 Uhr von Norden
Dann kannst Du dem Wahlvorstand sagen, dass nichts gegen diesen Arbeitnehmer spricht. Zumal ja noch eine Wahl stattfindet, in der die Mitarbeiter mit ihrer Stimme beeinflussen werden, wer sie vertritt. Außerdem kann es nie sagen ausreichend Kandidaten/BR-(Ersatz)mitgieder zu haben. Schließlich hat der Wahlvorstand den Arbeitnehmer ja auch auf die Wählerliste gesetzt, oder?