W.A.F. LogoSeminare

Befristete Verträge bei Unternehmensneugründung - wie oft und wie lange darf befristet werden?

B
BR_Anja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Unternehmen wurde 09/2001 neu gegründet. Im §14TzBfG Abs. 2a steht nun was zu 4 jahren ab Unternehmensgründung für die Dauer von 4 Jahren.... Wir sind uns nicht einig wie das genau gemeint ist. Jemand der ab 1.1.05 einen befristeten Vertrag bekommen hat, bis 30.09.06 kann lt. diesem Paragraphen bis 1.1.2009 ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes beliebig of befristet verlängert werden obwohl die 4 Jahre nach Unternehmensgründung bereits 09/2005 vorbei waren. Stimmt das?

2.66401

Community-Antworten (1)

O
otto

07.02.2006 um 23:35 Uhr

Guten Abend Anja, nein, das stimmt nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für

  • den Abschluss neuer befristeter Arbeitsverträge und/oder
  • die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge müssen zu dem Zeitpunkt gegeben sein, an dem
  • der befristete Arbeitsvertrag erstmals neu abgeschlossen wird bzw.
  • ein bereits bestehender befristeter Arbeitsvertrag verlängert wird. Das bedeutet:
  • Ihr Arbeitgeber hätte z.B. im Juli 2005 - da bestand das Unternehmen noch keine vier Jahre - einen Arbeitnehmer für vier Jahre befristet einstellen können.
  • Ihr Arbeitgeber hätte z.B. im Juli 2005 - da bestand das Unternehmen noch keine vier Jahre - den auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag um bis zu 36 Monate verlängern können. In Ihrem Beispiel - Verlängerung eines bis 30.09.2006 befristeten Arbeitsvertrags - bestehen die speziellen gesetzlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2a TzBfG zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht mehr. Also gelten jetzt die allgemeinen Regelungen des § 14 Abs. 2 TzBfG. Eine Verlängerung der Befristung wäre also nur noch bis 31.12.2006 zulässig. Gruß otto

Ihre Antwort