Vorschlagslisten und Zustimmungserklärung Betriebsratswahl - was reicht aus?
Danke Frank B. Dazu noch etwas eingehender: Die Zustimmungerklärung ist normalerweise auf den Vorschlagslisten bereits notiert (z.B. ja, ich kandidiere) und wird mit der jeweiligen Unterschrift bestätigt. Es gibt aber zusätzlich separate Zustimmungserklärungen mit dem Vermerk:" ich stimme der Aufnahme in den Wahlvorschlag zu und im Falle meiner Wahl nehme ich das Amt an". Ist diese separate Erklärung zwingend notwendig oder reicht die Unterschrift auf der Vorschlagsliste. Wenn diese diese zusätzliche Erklärung fehlen sollte, ist dann die Vorschlagsliste ungültig? Danke nochmals für die Unterstützung!
Community-Antworten (1)
07.02.2006 um 12:39 Uhr
Es reicht die Unterschrift auf dem Wahlvorschlag wenn daraus eindeutig die Zustimmung des Kandidaten hervorgeht.
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