AG und GmbH - gemeinsame Wahl?
Hallo, wir sind eine AG,sind Lizenznehmer einer anderen Marke.Die Marke läuft bei uns in der Firma mit als Gmbh.Also eigentlich ein eigener Betrieb,oder doch nicht?? Dürfen die MA bei uns wählen,oder brauchen die einen eigenen BR??
Community-Antworten (1)
07.02.2006 um 18:49 Uhr
weder AG noch GmbH definieren einen "Betrieb". Dies ist in §4 BetrVG geregelt. Wenn die GmbH also z.B. durch Ihren Aufgabenbereich_und_ Organisation eigenständig ist (z.B. die Arbeitnehmer sind nicht direkt für AG und für die GmbH gleichzeitig tätig und eine eigene Leitung existiert), dann könnte es sich um einen eigenen Betrieb handeln. Wie sagen doch die Juristen? - Es kommt drauf an...
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