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Abgeschlossener Sozialplan - kann der gekündigt werden?

E
Ertan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich würde gerne wissen ob eine Sozialplan/interessenausgleich kündbar wäre,was der vorgänger abgeschlossen hat,aber nicht ganz zur gunsten der MA. Bedanke mich für ihre Antworten. Mfg, Ertan

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Community-Antworten (1)

O
otto

07.02.2006 um 23:50 Uhr

Hallo Ertan, ich fürchte, dass Sie da ganz schlechte Karten haben. Ein Sozialplan hat zwar die Wirkung einer Betriebsvereinbarung (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Da er aber in der Regel in Bezug auf eine konkrete Betriebsänderung abgeschlossen wird, kann ich mir nicht vorstellen, wie man ihn kündigen sollte. Anders könnte die Situation sein, wenn sich die betrieblichen Verhältnisse seit Abschluss des Sozialplans grundlegend geändert hätten. Gruß otto

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