Hallo zusammen.

Wir wählen am Mittwoch den Wahlvorstand und dachten, wir können die Zahl der Mitglieder beliebig festsetzen, solange es eine ungerade Zahl ergibt. Nun wurde uns aber mitgeteilt, dass der Wahlvorstand aus nur 3 Mitarbeitern bestehen darf, der dann wiederum Wahlhelfer benennt. Stimmt das? Wir konnten darüber in dem ganzen Gesetzesdschungel nichts finden.
Vielen Dank schon mal.