Erstellt am 06.02.2006 um 20:47 Uhr von Romi37
hallo, ich bin auch seit 13 Jahre Betriebsrat. Dein Chaf hat keine Chance dich zu entlassen. Er muss dir einen passenden Arbeitsplatz geben. Er darf deine BR Tätigkeit nicht beeinträchtigen( schaue BVGesetz. ) Also keine Angst und kämpf weiter ok. Manni
Erstellt am 06.02.2006 um 23:18 Uhr von Heini
Hier solltest du einmal schauen, wie die berufliche Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer in dem Betrieb verlaufen ist. Den gleichen Anspruch der beruflichen Entwicklung steht dir auch zu. Auch, wenn dafür nachträglich erhebliche Fort- und Weitebildungsmaßnahmen notwendig würden. Bei deiner Betriebszugehörigkeit ist dem Ag einiges zuzumuten.
Ich würde aber empfehlen, dass du dich von einem Fachanwalt beraten lässt.
Erstellt am 06.02.2006 um 23:30 Uhr von Ramses II
"Bei deiner Betriebszugehörigkeit ist dem Ag einiges zuzumuten."
Wieso?
Rechtsgrundlage?