Was bedeuten "Arbeitsspitzen"? - benötigt für BV zu Leiharbeitnehmern.
Wir benötigen, zwecks Erstellung einer BV zum Thema Leiharbeitnehmern Hilfe bei der Definition "Arbeitsspitzen".
Community-Antworten (2)
06.02.2006 um 23:35 Uhr
Guten Abend schü, eine Definition zu "Arbeitsspitzen" habe ich auch nicht parat. Ich glaube auch nicht, dass Ihnen da jemand wirklich helfen kann ohne genaue Kenntnisse über Ihren Betrieb. Ich würde - ohne Ihren Betrieb zu kennen - wie folgt vorgehen:
- Definition: Was ist die 100%-ige Auslastung des Betriebs bei Einsatz aller Mitarbeiter/innen mit ihrer üblichen Arbeitszeit, möglicherweise aufgegliedert nach Abteilungen, Produktionslinien usw.? Dabei bitte nicht vergessen: Durchschnittliche Fehlzeiten, durchschnittliche Abwesenheit wegen Urlaubs usw.
- Wie viel Mehrarbeit kann/will/soll durch die vorhandene Belegschaft mit Überstunden erledigt werden: 10%, 20% usw.?
- Was soll der zeitliche Bezugsrahmen sein: "Arbeitsspitzen" nur an einem Tag, in einer Woche, in zwei Wochen usw.?
- Wer entscheidet wie lange vorher, wann es in Ihrem Betrieb "Arbeitsspitzen" gibt? Mitwirkungsrechte des BR dabei wären wichtig. Vielleicht hilft Ihnen das ein bisschen weiter. Gruß otto
08.02.2006 um 10:31 Uhr
Hallo Otto, erstmal besten Dank für die Antwort. In unserem Unternehmen waren im Jahresdurchschnitt 2005 ca. 50 LAN beschäftigt (ca. 12,5% der Gesamtbelegschaft). Bei der Definition "Arbeitsspitzen" gibt es seitens BR und GL unterschiedliche Meinungen. Das Schema ist uns soweit klar (wir können der GL plausibel erklären, was wir unter "Arbeitssitzen" verstehen und wie sich diese dastellen lassen. Probleme bereitet uns lediglich "Arbeitsspitzen", in einem Leitsatz für eine BV, unmissverständlich zu formulieren. z.B. Auftragsspitzen sind: kurzfristige Kapazitätsengpässe, die selbst unter Ausschöpfung aller vereinbarten Möglichkeiten (z.B. Arbeitszeitkonten (Überstunden/ Minusstunden), Schichtarbeit) nicht durch eigenes Personal abgedeckt bzw. aufgefangen werden können. Gruß Schü
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