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Öffentliche Wahl-Werbung im Betrieb - ab wann darf damit angefangen werden?

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Gabi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu folgender Situation:unsere Wahlen sind mitte März,ab wann darf mit der öffentlichen Werbung im Betrieb angefanfen werden? Liebe Grüße Gabi.

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Community-Antworten (3)

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viktor

06.02.2006 um 15:01 Uhr

Wenn die Wahl ausgerufen (Ausschreiben) ist, darf auch Werbung betrieben werden.

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einfachIch

06.02.2006 um 15:31 Uhr

hallo @viktor,

wo steht das nicht schon vor dem wahlausschreiben damit begonnen werden darf ? ich habe hier schon vereinzelt gelesen, dass es durchaus möglich ist mit den vorschlagslisten auch schon vor dem wahlaushang zu beginnen. dieses wäre dann ja auch eine art werbung ?!

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viktor

06.02.2006 um 15:39 Uhr

Genaugenommen kennen ich keinen Termin, der eine Grenze darstellt. Im Zuge der demokratischen Meinungsfreiheit kann jeder immer sich auch zu Betriebsratswahlen äußern.

Naturgemäß beginnt die Werbung um oder für einzelne Kandidaten oder Listen dann, wenn die Wahl ausgeschrieben ist.

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