Lt. § 38 BetrVG muss vor der Wahl des Freigestellten im BR mit dem Arbeitgeber über die Freistellung "beraten" werden. In unserem Fall überlegt die GL bereits vor unserer Wahl Ende März, ob es bei insgesamt ca. 280 Arbeitnehmern nicht ausreichen würde, wenn der Freigestellte nur zu 50% freigestellt wäre.

Hat der AG das Recht, die Freistellung vorzugeben bzw. die sie zu beeinflussen?
In unserem Fall handelt es sich um einen separaten Betriebsteil für Forschung und Entwicklung mit hochspezialisierten Fachkräften. Alle Kandidaten haben z.Zt. Arbeitsplätze mit mindestens 50 Wochenstunden incl. (bezahlter) Überstunden - es wäre keinem von uns möglich, je zur Hälfte unserer normalen Arbeit nachzugehen und gleichzeitig ordentliche BR-Arbeit zu erledigen.