Vor zwei Jahren BR gewählt - Jetzt wieder Neuwahl?
hallo,
ich habe eine frage... wenn der betriebsrat neu gewählt wurde vor 2 jahren muss jetzt wieder neu gewählt werden ???? oder kann dieser betriebsrat weiter arbeiten ohne wahlen bis zur nächsten regelm. wahl???
danke tim
Community-Antworten (1)
04.02.2006 um 22:23 Uhr
Neu wählen !!!!
Hier hilft der Blick ins Betriebsverfassungsgesetz . Der Absatz drei beantwortet dir deine Frage.
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist, die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat, die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist, der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
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