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Welche Vorschriften gibt es zum sammeln von Stützunterschriften?

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Reinhold
Nov 2016 bearbeitet

Ein Kolege möchte eine eigene Liste machen.

  1. Die Nötigen Stützunterschriften sammelt er während der Arbeitszeit. Andere dürfen das nicht.
  2. Damit die vorgeschriebene Anzahl von Stützunterschriften (35) zustande kommen wird die Liste, nachdem der Kolege Feierabend hat, im Betrieb von anderen Personen zur Unterschrift weitergereicht.
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Community-Antworten (4)

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otto

02.02.2006 um 22:20 Uhr

Guten Abend Reinhold, Zu 1): Vermuten Sie da eine Wahlbeeinflussung? Oder gibt es andere Gründe? Zu 2) Was soll daran problematisch sein? Gruß otto

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Reinhold

02.02.2006 um 23:30 Uhr

Der Kolege möchte verhindern das es eine Personenwahl gibt. Deshalb versucht er mit allen Mittel eine eigene Liste zu erstellen. Das würde wiederum bedeuten, das alle BRmitglieder (11 8M-3F alle in der IG-Metall) sich auf mehrere Listen verteilen. Dadurch wird es für mich fast unmöglich in den BR gewählt zu werden. Ich vermute das es gegen mich gerichtet ist. Kann ich Wiederspruch gegen die Liste vom Kolegen einlegen. Muß nicht jeder selber dafür sorgen das genug Stützunterschriften auf der Eigenen Liste sind.

mfg Reinhold

O
otto

02.02.2006 um 23:39 Uhr

Hallo Reinhold, ich fürchte, dass Sie da ganz schlechte Karten haben. Alle Arbeitnehmer/innen haben das Recht, einen eigenen Wahlvorschlag einzureichen. Gibt es mehr als einen Wahlvorschlag, ist Listenwahl die rechtlich zwingende Konsequenz. Eine Möglichkeit, gegen einen anderen Wahlvorschlag Widerspruch einzulegen, gibt es nicht. Stützunterschriften braucht nur der Wahlvorschlag als ganzes, nicht der/die einzelne Kandidat/in. Und wer diese Stützunterschriften "besorgt", ist völlig egal. Gruß otto

RI
Ramses II

03.02.2006 um 00:28 Uhr

Reinhold,

wie kommst Du unter den von Dir beschriebenen Voraussetzungen darauf dass Du damit keine Chance hast in den BR zu kommen? Das macht für mich keinen Sinn.

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