Erstellt am 02.02.2006 um 13:39 Uhr von packer
schau mal in die wahlordnung §6 (3), dort steht, das der vorgeschlagene mit name, vorname, geb. datum und art der beschäftigung im betrieb zu führen ist.
gruß,
packer
Erstellt am 02.02.2006 um 13:48 Uhr von Kurt
Ja, dass ist die Liste der Wahlbewerber. Diese ist auch
so von uns erstellt worden. Ich meine aber die Liste der
Stützunterschriften der Kolleginnen und Kollegen die die
eingereichte Kandidatenliste ( Wahlbewerber ) unterstützen
die für die Einreichung der Kandidatenliste erforderlich ist.
Erstellt am 02.02.2006 um 13:56 Uhr von Fayence
Hallo Kurt,
zu einer Stützunterschrift gehören die Angaben zur Person: Name, Vorname, Geburtsdatum
Erstellt am 02.02.2006 um 14:01 Uhr von packer
es ist überall nur vom unterzeichneten bzw. der stützunterschrift die rede. wir notieren auf jedem eingang leserlich die namen der unterschriften und das datum des einreichens, indem wir den einreichenden kandidaten einfach danach fragen. ferner werden diese namen in eine excel datei eingepflegt um sofort die eventuell doppelten stützer zu erkenn.
gruß,
packer
Erstellt am 02.02.2006 um 14:13 Uhr von Fayence
Und warum, lieber packer, sind auf sämtlichen mir bekannten Musterformularen die von mir bereits benannten Angaben enthalten?
Damit der WV ohne grundsätzliche Nachfrage überprüfen kann, ob die erforderliche Anzahl gültiger Stützunterschriften geleistet wurde.
Es kann ja wohl nicht Dein Ernst sein, dass Ihr Kandidaten befragt, welche Unterschrift zu welcher Person gehört???
Erstellt am 02.02.2006 um 16:12 Uhr von packer
ich kenne musterformulare ohne diese angaben... eines ist sogar in dem wahlhelfer dieser seite drinne...
aber sag mir mal ne stelle, an der das geschrieben steht. würde mich echt interessieren!
liebe grüße,
packer
Erstellt am 02.02.2006 um 18:08 Uhr von Fayence
packer, lieber packer,
auch auf der W.A.F. beinhaltet das Musterformular "Stützunterschriften" die von mir erwähnten Angaben. Siehe Link!
Werde mich jetzt auch nicht auf die Suche nach irgendeinem Gesetz oder Urteil begeben, wo diese Formerfordernis vielleicht festgehalten wurde. Verzeih mir dieses bitte!
Stell Dir doch bitte nur mal vor, ein Richter müsste über die Zulasung einer Liste entscheiden, z.B. ob gültige Stützunterschriften in ausreichender Anzahl geleistet wurden. Soll der WV dann etwa erklären: "Der Listenvertreter hat mir von Angesicht zu Angesicht bestätigt und erklärt, dass die Unterschrift Nr. 0815 von Herrn XYZ geleistet wurde. Ich habe ihm dieses geglaubt."
http://www.betriebsratswahl.de/downloads/formulare/115b_VorschlagslisteZurBetriebsratswahl.rtf
Erstellt am 02.02.2006 um 20:47 Uhr von Gevatter
@ Fayence, jetzt komme ich echt ins Schleudern. Die Vordrucke, die wir erhalten haben, weisen nicht die Geburtsdaten der Unterstützer auf. Im BetrVG bzw. Wahlordnung finde ich auch nur den Hinweis, daß die geb. Daten der Bewerber zu benennen sind. Was ist denn jetzt richtig ?
Erstellt am 02.02.2006 um 21:22 Uhr von Fayence
Hallo Gevatter,
was definitiv richtig ist, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Habe jetzt einmal recherchiert und ein Angabe bzgl. zwingender Formvorschrift für Stützunterschriften nicht gefunden.
Bislang kenne ich aber wirklich nur solche Vordrucke/Stützunterschriften auf denen diese Angaben in Gänze enthalten sind. Diese Aussage bezieht sich auf die im Netz verfügbaren Mustervorlagen und nicht auf selbst gestrickte.
Macht für mich, aus dem Bauch raus gesprochen auch Sinn. Dass Name, Vorname und auch noch Geburtsdatum in einem Betrieb doppelt vorkommen, dürfte fast ausgeschlossen sein.
Hilft Dir, uns, jetzt zwar auch nicht weiter, aber vielleicht kommt ja noch ein klärendes Wort.
Erstellt am 02.02.2006 um 21:36 Uhr von Gevatter
@ Fayence, deine Argumentation ist einleuchtend. Bei einem Betrieb, der 10.000 MA's beschäftigt, ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein Andreas Schmidt u.U auf mehreren Listen als Stützer auftaucht, nicht gering. Allerdings würde ich dabei auf die Unverkennbarkeit der Unterschrift setzen.
Erstellt am 02.02.2006 um 21:46 Uhr von Fayence
@Gevatter
Auf die Unverkennbarkeit einer Unterschrift würde ich mal keine Wette abschliessen. Kenne genügend Fälle -nicht im Zusammenhang BR-Wahl- in den z.B. Unterschriften auf Anwesenheitslisten für andere TeilnehmerInnen geleistet werden.
Hingegen dürfte es schwer fallen, dass korrekte Geburtsdatum eines Namensvetters spontan einzutragen.
Erstellt am 02.02.2006 um 22:01 Uhr von Gevatter
@ Fayence, erneut ein weiteres gutes Argument von deiner Seite. Allerdings sehe ich noch immer nicht die rechtliche Substanz.
Erstellt am 02.02.2006 um 23:43 Uhr von Ramses II
Fayence,
ein Schutz gegen Verfälschung ist das sicherlich nicht.
Diese Empfehlung dient dazu dass bei mehrfachen Namen der WV einwandfrei feststellen kann welchem AN sie zuzuordnen ist. Hier einfach zu sagen "Wir haben drei Andreas Schmidt und es haben drei Andreas Schmidt mit unterschiedlichen Unterschriften unterschrieben." wäre nicht ausreichend.
So hat der WV prinzipiell die Möglichkeit auf die Unterstützer zuzugehen und bestätigen lassen dass diese die Unterschrift geleistet haben.
Ebenso wenn von drei Andreas Schmidt vier Unterschriften geleistet wurden, welchen Andreas Schmidt fordert der WV dann auf sich zu erklären auf welcher Liste die Unterschrift gültig bleiben soll?
Erstellt am 03.02.2006 um 07:00 Uhr von Gevatter
@ Ramses II, ist nachvollziehbar. Damit haben wir aber die Kernfrage noch nicht geklärt. Dienen die Geb. Daten der Stützer lediglich zur besseren Zuordnung für den WV, oder berührt das Fehlen die Gültigkeit einer Vorschlagsliste ? Ich meine, es berührt sie nicht, denn zum Abgleich hat der WV ja noch die Wählerliste mit den jeweiligen Geburtsdaten. Man könnte also im Zweifel alle Andreas Schmidt antanzen lassen um eine Klärung herbeizuführen.
Erstellt am 03.02.2006 um 07:24 Uhr von pippa
Soweit ich mich erinnere, ist das Fehlen der Geburtsdaten ein heilbarer Mangel, muß aber vom Wahlvorstand gerügt und nachgetragen lassen werden.
Auf meiner Musterliste für die Stützunterschriften sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Unterschrift einzutragen
Gruß, Pippa
Erstellt am 03.02.2006 um 07:31 Uhr von Fayence
Guten Morgen Gevatter,
habe gestern bei einem befreundetem Anwalt nachgefragt und heute morgen die gleiche Antwort wie von Ramses II erhalten.
Die Angabe des Geb.-Dat. wird einfach nur aus den bereits diskutierten Gründen empfohlen.
Es handelt sich um keine Formvorschrift. Daher ist es egal, ob auf der Stützunterschriftenliste die Geb.-Dat. angegeben sind oder nicht.
Einen schönen Tag noch
Fayence
Erstellt am 03.02.2006 um 08:04 Uhr von Gevatter
Grüß dich Fayence, vielen Dank, daß Du dir die Mühe gemacht hast die Angelegenheit abschließend zu klären. Ich denke, jetzt werden eine Menge Leute aufatmen.