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Gibt es Sonderurlaub für Pflege von Schwerbehinderten?

J
Jürgen
Jan 2018 bearbeitet

Der Vater eines Mitarbeiters sitzt im Rollstuhl und hat 100 % Schwerbehinderten-Ausweis mit allem was dazu gehört sowie ein B für Begleitperson. Seine Mutter war einige Zeit im Krankenhaus. Um den Vater zur Hand zu gehen hatte der Kollege Urlaub genommen. Frage Hat der Kollege anspruch auf Sonderurlaub oder Gehaltszahlung durch die Krankenkasse?

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Community-Antworten (1)

O
otto

02.02.2006 um 00:52 Uhr

Guten Abend Jürgen, nach meiner Kenntnis gibt es gesetzlich (!) Sonderurlaub überhaupt nicht. Tarifvertragliche Regelungen kenne ich, aber keine, die für Ihren Fall zutreffen. Von der Krankenkasse gibt es allenfalls Krankengeld, das aber nur bei Erkrankung eines Kindes (§ 45 SGB V). Vielleicht gibt es eigene Regelungen bei der Pflegeversicherung. Da kenne ich mich aber nicht aus. Gruß otto

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