Erstellt am 01.02.2006 um 23:52 Uhr von otto
Guten Abend Jürgen,
nach meiner Kenntnis gibt es gesetzlich (!) Sonderurlaub überhaupt nicht. Tarifvertragliche Regelungen kenne ich, aber keine, die für Ihren Fall zutreffen.
Von der Krankenkasse gibt es allenfalls Krankengeld, das aber nur bei Erkrankung eines Kindes (§ 45 SGB V).
Vielleicht gibt es eigene Regelungen bei der Pflegeversicherung. Da kenne ich mich aber nicht aus.
Gruß otto