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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorschlag- Liste - wie muss die beim beim WV eingereicht werden?

J
J.
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Betrieb mit 48 Mitarbeitern und haben im März die BR Wahlen. Das Wahlausschreiben und die Wählerliste werden ausgehängt. Muß auch eine Wahlvorschlag- Liste mit Anhang der Stützunterschriften ausgelegt werden in der sich die Kandidaten selbst eintragen oder reicht es aus wenn die Wahlvorschläge direkt beim WV vorgetragen werden und der WV diese dann in die Liste "Bekanntmachung gültiger Wahlvorschläge" einträgt und diese dann aushängt. Es soll eine Persönlichkeitswahl mit drei gewählten Betriebsräten stattfinden. Mein Problem ist wie die Wahlvorschläge in diesen Fall ordnungsgemäß beim WV landen (mit allen dazugehörigen Formularen). Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

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otto

01.02.2006 um 01:18 Uhr

Der Wahlvorstand prüft die eingereichten Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit. Anschließend veröffentlicht er die eingereichten Wahlvorschläge - ohne Stützunterschriften, Einverständniserklärungen usw. Wie die Wahlvorschläge auszusehen haben, ergibt sich aus § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 WahlO. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, ordnungsgemäße Wahlvorschläge zu erstellen: Die Wahlsoftware der W.A.F. und vieler anderer Anbieter hilft Ihnen optimal. In der Hoffnung auf eine erfolgreiche Wahl Gruß otto

J
J.

01.02.2006 um 07:49 Uhr

Hallo, nochmal zu meinem Verständnis: Die Wahlvorschläge werden beim WV eingereicht und nicht in einer ausgelegten Liste eingetragen? Vielen Dank

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pippa

01.02.2006 um 08:13 Uhr

Ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden, aber es ist so: Bewerber für das Betriebsratsamt kommen auf eine Liste, wenn diese fertig ist, werden die Stützunterschriften für die Liste gesammelt, erst dann wird sie innerhalb der Frist beim Wahlvorstand eingereicht. Falls ist etwas missverstanden habe, mußt's mir bloß sagen ;-)

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J.

01.02.2006 um 11:24 Uhr

Bis jetzt ist alles verständlich, die Namen auf der eingereichten Liste werden nach dem einreichen auf der Wahlvorschlagsliste eingetragen ausgehängt. Diese Namen kommen nachdem sie nicht beanstandet wurden in gleicher Reihenfolge auf den Stimmzettel. Es ist dann eine Persönlichkeitswahl auf der die Kandidaten mit den maximal abzugebenden Stimmen (es werden 3 Betriebsräte gewählt) direkt gewählt werden. Wenn das so ist dann ist die einzige Unsicherheit ausgeräumt und die Wahl kann beginnen. Viele Grüße

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