Stundenkonto - Mehrarbeit
Hallo liebe Kollegen/innen mir jemand folgende Problemfrage beantworten? Unsere Wochenarbeitszeit = 38,5 h Unsere Rahmenarbeitszeit :Mo -Do 6:30 - 18:30 Uhr, Fre - 6:30 - 16:30 Uhr. In unserer Abteilung ist die regelmäßige Arbeitszeit: Mo - Mi 7:30 - 17:00Uhr, Do 7:30 - 16:30 Uhr, Fr 7:30 - 12:00 Uhr, das heißt pro Woche 1,5 Mehrstunden! Meine Frage! Gelten die Mehrstunden auch im Urlaub und ach im Krankheitsfall????? Mit freundlichen Grüßen. Kadi
Community-Antworten (4)
30.01.2006 um 15:32 Uhr
hallo kadi,
sicher, wird doch bei urlaub und krankheit immer der durchschnitt der letzten .....(tariflich unterschiedlich, bei uns jeweils 12)) monate gezahlt .....
30.01.2006 um 15:40 Uhr
Verstehe die Frage nicht ganz,Überstunden im Urlaub?? Krankheit??
30.01.2006 um 15:56 Uhr
einen lieben guten Morgen DocPille lol14:53,
kann man(n) bei nur geringen überlegungen wirklich nicht erahnen was kadi hier wissen will ? es geht um K O H L E (moneten, geld, zaster) wenn nicht leg mal ganz schnell den Doc wieder ab und dich zur ruh .....
30.01.2006 um 16:23 Uhr
moin kadi,
wir werden verbindlich geplant für eine woche. am mittwoch jeder woche hängen die dienstpläne aus. wirst du die ganze woche für zehn stunden geplant und wirst dann krank, werden dir auch zehn std. auf das arbeitskonto eingetragen. das geht natürlich nur mit diesem konto. weniger geplante stunden werden nicht berücksichtigt, also eintrag mit acht std. bezahlung bleibt konstant, aber in sauregurkenzeiten wird das AZK abgebaut. ich glaub nicht, daß das bei euch so machbar ist. sehe ich bedarf einer betriebsvereinbarung.
gruß, packer
Verwandte Themen
Stundenkonto - Müssen nicht die Überstunden % auch bei der Lohnabrechnung ausgezahlt werden?
ÄlterHallo Betreff: Stundenkonto Wir haben noch keinen Betriebsrat. Wir sind eine Spedition in der Baubranche. Werden nach Manteltarifvertrag vom 26. April 2005 Für die gewerblichen Arbeitnehmer in der
Stundenkonto wurde unzulässig weiter in Minus geführt
ÄlterHallo Leute, wir brauchen Euren Rat. Wir sind ein 5er BR im mittelständischem Unternehmen und werden ebenfalls von der Gewerkschaft betreut. Wir haben einen gültigen MantelTV, in dem folgendes drin
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
ÄlterTschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Unterschriften auf Überstundenantrag
ÄlterHallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im