Wir haben heute das Wahlausschreiben ausgehängt. Müssen wir eigentlich MA die im Erziehungsurlaub sind, oder Dauerkranke darüber heute schon informieren, oder denen das Wahlausschreiben zusenden. Die müssen ja Einblick in die Wählerliste nehmen können, bzw. sie sollten ja die Möglichkeit haben sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Wer kann mir da weiterhelfen bzw. sagen wo das im Gesetz steht?