Erstellt am 27.01.2006 um 12:25 Uhr von Frank B.
Na sicher, sicher! Er ist doch schliesslich auch ein wahl berechtigter AN, welcher das passive Wahlrecht besitzt!
Erstellt am 28.01.2006 um 14:35 Uhr von Blitz
Nun MechanikMan,
warum sollte den Mitgliedern des Wahlvorstandes dieses Recht, was dir ja auch zusteht, nicht zustehen ?
Der Mitarbeiter kann sich selbst sogar bewerben, also aufstellen lassen, diese Bewerbung sogar auch noch durch seine Stützunterschrift bekräftigen, sich dann in den Betriebsrat wählen lassen und dort dann letztlich Vorsitzender werden. Genau wie du auch ! Nicht mehr, aber sicher auch nicht weniger, warum auch ?
Überdenke mal deine Frage und die Hintergründe ....