Hallo,

müssen gekündigte Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis erbringen, wenn sie ein Vorstellungsgespräch innerhlab ihrer Kündigungsfrist während der Arbeitszeit wahrnehmen?
Muss der MA dem Arbeitgeber vom "neuen" Arbeitgeber eine z.B. Einladung vorlegen? Geht den alten AG das etwas an wo sich der MA bewirbt????

Vielen Dank für die Hilfe

Christina