Erstellt am 25.01.2006 um 10:44 Uhr von pippa
Ich habe jetzt speziell nichts gefunden, nehme ich an, daß eher aufgerundet werden sollte. Wenn die vorgeschlagenen Kandidaten zusätzlich zu ihrer Zustimmung zur Bewerbung auch noch eine Stützunterschrift leisten, sind die 5 % allemal erreicht, es sind dann keine weiteren Stützunterschriften notwendig (trotzdem aber nicht uninteressant, um auf die Akzeptanz der Bewerber oder die Wahlbeteiligung zu schließen)
Erstellt am 25.01.2006 um 12:50 Uhr von mari0762
Hallo Alfons.
§ 14 Abs. 4 BetrVG
von mindestens einem zwanzigstel
hierzu:
wenn ein zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer keine ganze Zahl ergibt (wie in eurem Fall), so muss die nächst höhere ganze Zahl an wahlberechtigten Arbeitnehmern den Wahlvorschlag stützen.
hoffe geholfen zu haben
viel erfolg bei eurer Wahl
Gruß
Martin