Anzahl Stützunterschriften - Wie werden diese gezählt ?
Unser Betrieb hat 104 Mitarbeiter: 5 Prozent der Mitarbeiter für Stützunterschriften bedeutet 5.2 Sind nun 5 oder 6 Stützunterschriften für eine Vorschlagsliste notwendig? Und zudem: Zählen die Unterschriften der Kandidaten auch in diesem Falle mit dazu?
Beispiel: Bei 10 Kandidaten auf einer (1) Liste brauche ich trotzdem noch 5 weitere Stützunterschriften?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Alfons
Community-Antworten (2)
25.01.2006 um 11:44 Uhr
Ich habe jetzt speziell nichts gefunden, nehme ich an, daß eher aufgerundet werden sollte. Wenn die vorgeschlagenen Kandidaten zusätzlich zu ihrer Zustimmung zur Bewerbung auch noch eine Stützunterschrift leisten, sind die 5 % allemal erreicht, es sind dann keine weiteren Stützunterschriften notwendig (trotzdem aber nicht uninteressant, um auf die Akzeptanz der Bewerber oder die Wahlbeteiligung zu schließen)
25.01.2006 um 13:50 Uhr
Hallo Alfons.
§ 14 Abs. 4 BetrVG von mindestens einem zwanzigstel hierzu: wenn ein zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer keine ganze Zahl ergibt (wie in eurem Fall), so muss die nächst höhere ganze Zahl an wahlberechtigten Arbeitnehmern den Wahlvorschlag stützen.
hoffe geholfen zu haben viel erfolg bei eurer Wahl
Gruß Martin
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