Ist die Überwachung der Betriebsratswahl durch einen Notar möglich?
Kann der AG oder best. Anzahl von AN eine Betriebsratwahl notariell begleiten lassen, wenn er/sie dies zur ordnungsgem. Durchführung der Wahl für nötig halten ?
Community-Antworten (4)
24.01.2006 um 21:47 Uhr
Ehrlich gesagt frage ich mich auch in diesem Fall, was in aller Welt passiert sein muss, dass einem Wahlvorstand unterstellt wird, seinen Aufgaben nicht gesetzeskonform nachzukommen! Ist das Misstrauen gegenüber den eigenen KollegenInnen so gross, darf der AG höchstens darum gebeten werden, die Rechnung für eine notarielle Begleitung zu zahlen. Sonst aber auch nichts!
24.01.2006 um 23:30 Uhr
Hallo Fayence,
dass beantwortet meine Frage aber nicht wirklich :-(
Gruss
Hansen
24.01.2006 um 23:34 Uhr
Wirklicher Beantwortungsversuch einer absurden (wie oft heute schon Sachen "absurd" waren) Frage: Ein Notar ist möglich, wenn der WV das beschließt und der AG das zahlen will!
Wäre aber nicht die Polizei sinnvoller?
24.01.2006 um 23:38 Uhr
:-) Punkt mfg
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