Einsichtnahme in Wählerliste - kann die an entferneten Betriebsteilen auch von Beauftragten des Wahlvorstands gewährt werden?
Unsere Wählerliste muss aufgrund der Weiträumigkeit der Betriebsteile innerhalb der Frist zur Einsichtnahme an verschiedenen Orten ausgelegt werden. Muss diese Liste immer von einem Wahlvorstandmitglied ausgelegt werden, oder kann auch ein Beauftragter z.B. die Sekretärin des BR Einsicht in die Liste gewähren?
Community-Antworten (1)
24.01.2006 um 10:32 Uhr
Hallo Rumpelstilzchen, die Wählerliste ist öffentlich. Was sollte also dagegen sprechen? Wichtig ist, dass jedem Wahlberechtigten der Ort der Einsichtnahme bekannt und dieser allgemein zugänglich ist. Die Wählerliste könnte ergänzend auch im Intranet veröffentlich oder per Email versandt werden.
Verwandte Themen
Einsicht in Dienstverträge rechtens?
ÄlterHallo zusammen, wir hatten auf Rat eines Anwalts folgenden Beschluss gefasst: Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 15.11.2012 folgendes beschlossen: Einsichtnahme in die Dienst-/Werkverträ
Einsichtnahme in Dienstpläne
ÄlterHallo! Wir haben bei unserer Geschäftsleitung darum gebeten, die Dienstpläne aller Bereiche unseres Krankenhauses zur Einsichtnahme auf den PC des Betriebsrates zu installieren. Begründet hatten wir
Einsichtnahme in Lohnlisten - Hat AG das Recht auf Anwesenheit?
ÄlterHallo, weiß jemand ein Urteil, worin bestätigt wird, dass der Arbeitgeber auch während der Einsichtnahme auch nicht anwesend sein darf, wenn nur ein einziges BRM zur Einsichtnahme berechtigt ist?
Nachträgliche (Wieder-)Aufnahme in die Wählerliste
ÄlterHallo, hier eine Frage zur Wählerliste BR-Wahl: Eine Mitarbeiterin wurde vom Arbeitgeber gekündigt (vor Aushang der Wählerliste). Nachdem die Wählerliste 3 Wochen aushing, wurde die Kündigung der Mi
Wahlvorstand + Wahlbewerber Einsichtnahmen - darf Wahlvorstandsmitglied und Wahlbewerber im Wahlraum die Wählerliste führen?
ÄlterAus dem allgemeinen Grundsatz der Freiheit der Wahl folgt die Verpflichtung des Wahlvorstands, während der laufenden Betriebsratswahl Dritten keine Einsichtnahme in die mit den Stimmabgabevermerken