Betriebsratswahl 2006 Wahlvorschlag von Kandidaten bei Zustimmung und bei Stützunterschriften unterschrieben - ist der Vorschlag dann ungültig?
Wenn ein Kandidat mit seiner Unterschrift seine Zustimmung zur Bewerbung gegeben hat und nochmals bei den Stützungsunterschriften unterschrieben hat. Wird dann die Wahlvorschlagsliste ungültig!
Community-Antworten (1)
24.01.2006 um 00:21 Uhr
Guten Abend Kassierer, klare Antwort "Nein!". Die durch die Unterschrift zu seiner Bewerbung erteilte Unterschrift soll nur sicherstellen, daß ein Kandidat nicht gegen seinen Willen auf die Wahlvorschlagsliste gesetzt wurde. Ansonste ist jeder Kandidat auch Wähler und kann natürlichen eine (seine) Wahlvorschlagsliste unterstützen. Gruß otto
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